Ferien-KiTa
Wir bieten für Kinder von berufstätigen Eltern und alleinerziehenden Berufstätigen, die in den Betriebsferien der KiTa keinen Urlaub erhalten und die einen Betreuungsbedarf nachweisen können, in einer dann geöffneten KiTa von Sankt Nikolaus eine Ferienbetreuung an.
Folgende KiTas werden in der 1. Hälfte vom 14. Juli bis 01. August 2025 geöffnet sein:
KiTa Sankt Nikolaus Feldmark
KiTa Sankt Nikolaus Fusternberg
Diese KiTas sind in der 2. Ferienhälfte vom 04. August bis 22. August 2025 geöffnet:
KiTa Sankt Nikolaus Antonistraße
KiTa Sankt Nikolaus Bislich
KiTa Sankt Nikolaus Blumenkamp
KiTa Sankt Nikolaus Flüren
KiTa Sankt Nikolaus Martinistraße
KiTa Sankt Nikolaus Obrighoven
KiTa Sankt Nikolaus Schepersfeld
KiTa Sankt Nikolaus Stralsunder Straße
Aus versicherungs- und aufsichtstechnischen Gründen ist die Zahl der Betreuungsplätze begrenzt (auch abhängig von der Anmeldung von U3- oder inklusiv betreuten Kindern). Wenn Sie für Ihr Kind einen Betreuungsbedarf für die Ferienbetreuung melden wollen, lassen Sie bitte die Bescheinigung (diese haben Sie Ende Januar mit der Elterninfo erhalten) von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen und reichen Sie diese bis spätestens zum 28.02.2025 in Ihrer KiTa ein. Diese Bescheinigung ist wichtig für unsere Planung und dient als Nachweis Ihres Bedarfes für eine Ferienbetreuung. Die Anmeldung für die Ferienbetreuung ist verbindlich. Bis Ende März werden Sie von uns ebenfalls eine verbindliche Antwort auf die Meldung ihres Bedarfes erhalten, damit Sie Planungssicherheit haben. Gerne dürfen Sie sich die Ferienbetreuung in einer von Ihnen genannten KiTa wünschen, nach Ablauf der Anmeldefrist werden wir im Verbundleitungsbüro die Anmeldungen auswerten und den jeweiligen Wunschorten zu ordnen. Sollte ein Bedarf die Kapazität einer KiTa überschreiten, wird das Los entscheiden.
Viele Grüße
gez. Maria Heynen
gez. Sandra Gerdes
Verbundleitungen Sankt Nikolaus Wesel